Darf die Tagespflegeperson kurz zum Bäcker huschen, wenn der Ehepartner solange aufpasst?

Dies ist nicht gestattet. Möglich wäre das, wenn es sich um eine andere Qualifizierte Person handelt und dies vorher mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt wurde. Natürlich gilt das auch für die Zeit des Mittagschlafes. Grundsätzlich ist von jeder volljährigen Person im Haushalt ein Führungszeugnis beim Jugendamt vorzulegen.Auch Besuche sind nur kurzfristig und mit Absprache mit den Erziehungsberechtigten gestattet.