Der neue JAEB Dortmund 2025/26 – Rückblick auf die Vollversammlung vom 24.10.2025

Am 24. Oktober 2025 fand die digitale Vollversammlung der Elternbeirät*innen in Dortmund statt. Nach einer kurzen Vorstellung der Sitzungsleitung, des Jugendamtes als auch der Aufgaben des JAEB beantwortete Nele Braß vom Jugendamt im Vorfeld gesammelte Fragen der Eltern.

Daran anschließend blickte der aktuelle Vorstand auf das vergangene JAEB-Jahr zurück. Darauf folgend wurde der neue Jugendamtselternbeirat der Stadt Dortmund für das Kita-Jahr 2025/26 gewählt.

Nach einer Verlosung von drei Bobbycars als Dank für die Teilnahme war die Vollversammlung offiziell beendet. Im nicht-öffentlichen Teil fand abschließend die konstituierende Sitzung des neu gewählten Jugendamtselternbeirat der Stadt Dortmund statt. Erneut zum Vorsitzenden wurde Benjamin Gottstein gewählt. Stellvertretende Vorsitzende ist wie im Vorjahr Sonja Beduel. Ebenfalls wie im Vorjahr wird der JAEB Dortmund auf Landesebene von der erneut gewählten LEB-Vertreterin Katharina Rotgeri vertreten. Ihre Stellvertretung übernimmt neu gewählt Farida Bouhmidi.

Die gesamte Vollversammlung inkl. Wahlergebnisse und Präsentation gibt es im Protokoll nachzulesen:

Vollversammlung

Am 27. Oktober 2023 fand die alljährliche konstituierende Sitzung des JAEB Dortmund statt. Eingeladen waren Elternvertretungen der 345 Kindertagesstätten und der Kindertagespflege.

Der Jugendamtselternbeirat ist ein gesetzlich-verankertes, unabhängiges Gremium und vertritt die Eltern gegenüber der Verwaltung und den Trägern. Zudem stellt er die Verbindung zum übergeordneten Landeselternbeirat bzw. Bundeselternvertretung (BEVKi) dar. Als erste Vorsitzende wurde Benjamin Gottstein gewählt, unterstützt wird er von seinem Stellvertreter Yücel Kilic.

Die LEB Delegierten sind 1. Benjamin Hartmann und 2.Christina Borrmann.

Wir freuen uns über ein neues, motiviertes Gremium und neue Aufgaben und natürlich auf Eure Anfragen.

Darf die Tagespflegeperson kurz zum Bäcker huschen, wenn der Ehepartner solange aufpasst?

Dies ist nicht gestattet. Möglich wäre das, wenn es sich um eine andere Qualifizierte Person handelt und dies vorher mit den Erziehungsberechtigten abgestimmt wurde. Natürlich gilt das auch für die Zeit des Mittagschlafes. Grundsätzlich ist von jeder volljährigen Person im Haushalt ein Führungszeugnis beim Jugendamt vorzulegen.Auch Besuche sind nur kurzfristig und mit Absprache mit den Erziehungsberechtigten gestattet.

Mein Kind ist speziell und hat besondere Betreuungsbedarfe. Kannst trotzdem zu Tageseltern gehen?

Hierfür wurden Inclusionsplätze geschaffen. Die KTPPs sind besonders geschult um auch diesen Kindern einen unbeschwerten Alltag zu ermöglichen. Ein Inklusionsplatz beinhaltet zwei KTP Plätze um genügend Zeit aufzubringen.Weiterhin ist es auch möglich, dass Physiotherapie in den Räumlichkeiten der KTP durchgeführt wird.

Darf die Kindertagespflegeperson Essensgeld verlangen?

Die Bezahlung der KTPP erfolgt über das Jugendamt. Hier wird diese nach ihren geleisteten Stunden und pro Kind entlohnt. Zusätzlich kommen noch je Kind und Woche 2,5 Std Vor oder Nachbereitungszeit hinzu, welche für Reinigungsarbeit, Aufräumen, Portfolio etc.genutzt werden. Jede KTPP arbeitet zwar unter einem Träger, ist jedoch selbstständig tätig. Aus diesem Grund müssen nun noch sämtliche Versicherungskosten abgeführt werden. Auch Spielgeräte und Bastelmaterial wird hiervon bezahlt. Sollte das Budget nicht ausreichen, so darf die KTPP Essensgelder verlangen. In den Kitas liegt dieses aktuell (12.22) bei ca. 70-80€/mtl..

Wechselwäsche, sowie Wickelzubehör müssen von den Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden.