Darf die Kindertagespflegeperson Essensgeld verlangen?

Die Bezahlung der KTPP erfolgt über das Jugendamt. Hier wird diese nach ihren geleisteten Stunden und pro Kind entlohnt. Zusätzlich kommen noch je Kind und Woche 2,5 Std Vor oder Nachbereitungszeit hinzu, welche für Reinigungsarbeit, Aufräumen, Portfolio etc.genutzt werden. Jede KTPP arbeitet zwar unter einem Träger, ist jedoch selbstständig tätig. Aus diesem Grund müssen nun noch sämtliche Versicherungskosten abgeführt werden. Auch Spielgeräte und Bastelmaterial wird hiervon bezahlt. Sollte das Budget nicht ausreichen, so darf die KTPP Essensgelder verlangen. In den Kitas liegt dieses aktuell (12.22) bei ca. 70-80€/mtl..

Wechselwäsche, sowie Wickelzubehör müssen von den Erziehungsberechtigten zur Verfügung gestellt werden.

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